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Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen?

Die Refraktive Chirurgie (LASIK ect.) ist von der Bundesärztekammer in den Katalog der individuell zu finanzierenden Gesundheitsleistungen (IGEL) aufgenommen worden. Dies bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten grundsätzlich nicht übernehmen.

Die gesetzlichen Krankenkassen listen die Verfahren der Refraktiven Chirurgie nicht in ihrem Leistungskatalog und sind damit nach den jüngsten Entscheidungen des Bundessozialgerichtshof auch nicht berechtigt, diese zu erstatten. Private Krankenkassen entscheiden im Einzelfall, ob sie die Behandlung ganz oder teilweise erstatten. Es ist möglich die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend zu machen.

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Klinikum für Augenheilkunde der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main - Refraktive Chirurgie - Prof. Dr. med. T. Kohnen
Theodor-Stern-Kai 7 / Haus 8B - 60590 Frankfurt/Main - Telefon: 069-63015618 - e-mail: info@refraktiv.com